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Arbeitnehmer­überlassung
Die flexible Lösung für Unternehmen und Arbeitnehmende

Mehrere Bezeichnungen - ein Arbeitsmodell: Zeitarbeit. 

Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeit oder auch Personalleasing mag oft negativ konnotiert sein, obwohl es sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einmalige Chancen auf dem Arbeitsmarkt bietet. So profitieren Unternehmen, die eine kurze Auftragsspitze oder Engpässe überbrücken müssen, als auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die gerade frisch in den Job starten oder sich umorientieren, von der Arbeitnehmerüberlassung (AÜ).

Ein Win-Win-Modell

Und genau da setzt Hays als spezialisierter Personaldienstleister an. Wir bieten Ihnen kompetente und flexible Unterstützung – egal, ob Sie kurzfristig Personal suchen oder Sie Ihre Fähigkeiten für einen festgelegten Zeitraum bei einem Unternehmen anwenden möchten. Als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer bieten sich Ihnen dadurch vielfältige Möglichkeiten, neue Arbeitskontexte kennenzulernen und sich weiterzubilden. Aus einer Arbeit auf Zeit kann auch eine langfristige Zusammenarbeit entstehen. Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, in welchen Bereichen Sie tatkräftige Unterstützung benötigen oder wo Sie Ihre Expertise einbringen können.

Was ist Arbeitnehmerüberlassung? 

Arbeitnehmerüberlassung besteht aus drei Säulen, die miteinander in Verbindung stehen, gegenseitig Leistungen erbringen und bestimmte vertragliche Regelungen einhalten. Zentrale Rolle nimmt dabei die Zeitarbeitsfirma (Hays) als Verleiher ein. Wir haben festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Arbeitsleistung wir an Unternehmen (Entleiher) für einen festgelegten Zeitraum „verleihen“. Verträge werden dabei sowohl zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Hays als auch zwischen Hays und dem Unternehmen (Entleiher) geschlossen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und das entleihende Unternehmen schließen keinen Vertrag. Es findet lediglich die Leistungserbringung von den Zeitarbeitern oder Zeitarbeiterinnen an das Unternehmen statt.

Zeitarbeit

Grundlage unserer Zusammenarbeit ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Dieses regelt für alle Beteiligten der Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmer, Verleiher und Entleiher) wesentliche Fragen, wie die Rechte und Pflichten jeder Partei, die Art und Dauer der Anstellung, als auch eine faire Entlohnung der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers. Somit bekämpfen wir illegale Formen der Arbeitnehmerüberlassung und stehen für den ehrlichen Einsatz von Zeitarbeitenden.

Gerne beraten unsere Expertinnen und Experten Sie in allen Fragen rund um die Arbeitnehmerüberlassung, Ihre Möglichkeiten und Einsatzgebiete.

Arbeitnehmerüberlassung: flexible Lösung für Unternehmen

Sie benötigen kurzfristig kompetente Unterstützung für Ihr Team? Dann haben wir mit der Arbeitnehmerüberlassung die flexible Lösung für Sie. Seit mehreren Jahrzehnten sammeln wir bereits Erfahrung als Verleiher qualifizierter Fachkräfte, wodurch wir einen großen Pool an Expertinnen und Experten aufgebaut haben, auf das wir jederzeit zurückgreifen können. Daher gelingt es uns, Ihnen innerhalb kurzer Zeit tatkräftige Unterstützung für Ihre kurzzeitige Vakanz zur Verfügung zu stellen.

Entscheiden Sie selbst, für welchen Zeitraum Sie unsere Expertinnen und Experten in der Arbeitnehmerüberlassung benötigen. Wir verleihen Ihnen unser Personal für mindestens einen, aber maximal 18 Monate – genug Zeit für Sie, auf Marktveränderungen zu reagieren und eventuelle Engpässe zu überbrücken.

Vorteile der Arbeitnehmerüberlassung durch Hays

  • Komplette Übernahme des Recruiting-Prozesses durch Hays
  • Auswahl aus unserem großen Pool an qualifizierten Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeitern
  • Einhaltung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und Equal-Pay-Forderungen durch unser Beratungskonzept Compliant Sourcing
  • Keine Vermittlungsgebühr
  • Keine Mindestvertragslaufzeiten
  • Übernahmemöglichkeit von Personal aus Zeitarbeit in Festanstellung

Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir Ihren Bedarf und entwickeln eine auf Ihre Situation angepasste Lösung.

Fachgebietspezifische Arbeitnehmerüberlassung

Als Entleiherin bzw. Entleiher benötigen Sie qualifizierte Zeitarbeitende, die Kenntnisse in Ihrem Fachgebiet vorweisen können. Daher stellen wir Ihnen in kurzer Zeit passende Profile von Kandidatinnen und Kandidaten zur Verfügung, die über das nötige Know-how verfügen.

Deutschlandweit bieten wir Ihnen Fachkräfte über Arbeitnehmerüberlassung in folgenden Bereichen an:

In diesen Wirtschaftsbereichen sind hervorragend vernetzt und kennen Ihre Anforderungen. Daher gilt bei uns: Wir bringen Sie effizient mit Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern zusammen.

Treten Sie jetzt mit Ihrer persönlichen Fachberaterin bzw. Ihrem persönlichen Fachberater in Kontakt, um im direkten Austausch alles Wissenswerte über die Arbeitnehmerüberlassung durch Hays kennenzulernen.

Zeitarbeit für Arbeitnehmer: eine Arbeit mit Perspektive

Es gibt viele Situationen, in denen die Arbeitnehmerüberlassung für Sie attraktive Jobmöglichkeiten bietet. Ob als Berufseinstieg, als Wiedereinstieg nach einer längeren Pause oder bei einer Umorientierung auf dem Arbeitsmarkt – wir bieten Ihnen in diesen Situationen die Sicherheit einer Festanstellung bei Hays, kombiniert mit der Möglichkeit, als Zeitarbeiterin bzw. Zeitarbeiter bei unseren Partnerfirmen, Berufserfahrung zu sammeln und sich stetig weiterzubilden.

Als Mitglied im Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen sind wir an einen Tarifvertrag gebunden und gestalten unsere Verträge gemäß dem Arbeitsrecht.

Für Sie bedeutet das:

  • Verlässliche und faire Bezahlung
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Sozialer Absicherung
  • Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall und Urlaub
  • Unterstützung bei Umzügen oder Einrichtung von Zweitwohnsitzen

Innerhalb weniger Monate lernen Sie somit neue Arbeitsfelder kennen und engagieren sich in langfristigen Projekten. In regelmäßigen Mitarbeitergesprächen stellen wir sicher, dass Sie zufrieden sind, und beraten Sie bei all Ihren Karrierefragen. Bewerben Sie sich bei uns und lernen Sie uns persönlich kennen.

Sollte sich durch Ihre Arbeit bei dem Verleiher-Unternehmen ein gegenseitiges Interesse an einer Festanstellung ergeben, entlassen wir Sie gerne in den Betrieb. Sie schließen dann einen neuen Arbeitsvertrag mit Ihrem neuen Arbeitgeber ab.

Hays engagiert sich mehr als jeder andere Personaldienstleister für das Thema Arbeitnehmerüberlassung.
Arbeiten Sie beim einem der engagiertesten Unternehmer dieser Branche, kommen Sie zu uns!

Fragen zur Arbeitnehmerüberlassung 

Seitdem im April 2017 das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in Kraft getreten ist, ist eine Obergrenze für die Dauer der Zeitarbeit festgelegt. Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer dürfen seitdem maximal 18 Monate dieselbe Tätigkeit bei einem Entleiher ausführen. Nach Ablauf dieser Zeit kann das jeweilige Unternehmen die Zeitarbeiterin oder den Zeitarbeiter entweder in Festanstellung übernehmen – dann aber mit einem Vertrag zwischen Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer. Dem Unternehmen ist es aber auch gestattet, denselben Arbeitsplatz mit neuen Zeitarbeiterinnen oder -arbeitern zu besetzen.

Seitdem im April 2017 das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in Kraft getreten ist, ist eine Obergrenze für die Dauer der Zeitarbeit festgelegt. Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer dürfen seitdem maximal 18 Monate dieselbe Tätigkeit bei einem Entleiher ausführen. Nach Ablauf dieser Zeit kann das jeweilige Unternehmen die Zeitarbeiterin oder den Zeitarbeiter entweder in Festanstellung übernehmen – dann aber mit einem Vertrag zwischen Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer. Dem Unternehmen ist es aber auch gestattet, denselben Arbeitsplatz mit neuen Zeitarbeiterinnen oder -arbeitern zu besetzen.


Ja, durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer auch über die 18 Monate hinaus entliehen werden. In diesen Fällen ist sogar eine Entleihung von mehreren Jahren möglich.

Ja, durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer auch über die 18 Monate hinaus entliehen werden. In diesen Fällen ist sogar eine Entleihung von mehreren Jahren möglich.


Laut Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) muss jedes Unternehmen, das Personal entleihen möchte, einen Antrag auf Erteilung der Arbeitnehmerüberlassung bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit stellen. Daraufhin wird eine entsprechende Erlaubnis (AÜG-Erlaubnis bzw. ANÜ-Lizenz) erteilt. Diese Erlaubnis hat Hays als Entleiher und ist damit dazu befähigt, Leihpersonal an Leihfirmen für einen festgelegten Zeitraum zu entleihen.

Laut Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) muss jedes Unternehmen, das Personal entleihen möchte, einen Antrag auf Erteilung der Arbeitnehmerüberlassung bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit stellen. Daraufhin wird eine entsprechende Erlaubnis (AÜG-Erlaubnis bzw. ANÜ-Lizenz) erteilt. Diese Erlaubnis hat Hays als Entleiher und ist damit dazu befähigt, Leihpersonal an Leihfirmen für einen festgelegten Zeitraum zu entleihen.


Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn ein Verleihunternehmen eine Zeitarbeiterin oder einen Zeitarbeiter an ein weiteres Unternehmen (Entleiher) verleiht. Dabei schließt das verleihende Unternehmen jeweils einen Vertrag mit der Zeitarbeiterin bzw. dem Zeitarbeiter und mit dem entleihenden Unternehmen. Dies ist vor allem für Entleiher von Vorteil, wenn im Unternehmen ein urlaubsbedingter Personalmangel oder ein unerwartet hoher Krankheitsstand besteht. Auch wenn Fachkräfte nur für einen bestimmten Zeitraum benötigt werden, ist die Arbeitnehmerüberlassung eine flexible Möglichkeit, um schnell und zeitlich begrenzt, Fachpersonal einzusetzen.

Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn ein Verleihunternehmen eine Zeitarbeiterin oder einen Zeitarbeiter an ein weiteres Unternehmen (Entleiher) verleiht. Dabei schließt das verleihende Unternehmen jeweils einen Vertrag mit der Zeitarbeiterin bzw. dem Zeitarbeiter und mit dem entleihenden Unternehmen. Dies ist vor allem für Entleiher von Vorteil, wenn im Unternehmen ein urlaubsbedingter Personalmangel oder ein unerwartet hoher Krankheitsstand besteht. Auch wenn Fachkräfte nur für einen bestimmten Zeitraum benötigt werden, ist die Arbeitnehmerüberlassung eine flexible Möglichkeit, um schnell und zeitlich begrenzt, Fachpersonal einzusetzen.


Wie bei jedem seriösen Arbeitsverhältnis sind die Arbeitsbedingungen im Arbeitsvertrag geregelt. Die Rechte der Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter und die dazugehörigen Pflichten von Ver- und Entleiher werden durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt.

Dieses regelt unter anderem:

  • Erlaubnispflicht für gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung
  • Zeitliche Begrenzung der Überlassung
  • Finanzielle Gleichstellung mit vergleichbaren Stammmitarbeiterinnen und -mitarbeitern.

Wie bei jedem seriösen Arbeitsverhältnis sind die Arbeitsbedingungen im Arbeitsvertrag geregelt. Die Rechte der Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter und die dazugehörigen Pflichten von Ver- und Entleiher werden durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt.

Dieses regelt unter anderem:

  • Erlaubnispflicht für gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung
  • Zeitliche Begrenzung der Überlassung
  • Finanzielle Gleichstellung mit vergleichbaren Stammmitarbeiterinnen und -mitarbeitern.

Grundsätzlich haben Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer das Recht auf das gleiche Arbeitsentgelt, das der Entleiher einem vergleichbaren festangestellten Arbeitnehmer bzw. einer vergleichbaren Arbeitnehmerin zahlen würde. Es besteht kein Anspruch auf tarifliche Bezahlung.

Grundsätzlich haben Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer das Recht auf das gleiche Arbeitsentgelt, das der Entleiher einem vergleichbaren festangestellten Arbeitnehmer bzw. einer vergleichbaren Arbeitnehmerin zahlen würde. Es besteht kein Anspruch auf tarifliche Bezahlung.


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Weiterer Service für Sie: Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen

Wir arbeiten mit dem unabhängigen Institut für Zahlungssicherheit zusammen, um unseren Kunden einen weiteren Service zu bieten: Der Unbedenklichkeitsbescheinigung. Hier finden Sie den Status geleisteter Beiträge: www.IZS.de/Hays, der Ihnen maximale Sicherheit und Transparenz bietet und Ihr Subsidiärhaftungsrisiko senkt.