von Bina Brünjes, Rechtsanwältin, LL.M., Hays Legal
„Mit Jura kann man alles machen!“. Wer hat diesen Satz zu Beginn seines Jurastudiums nicht auch schon gehört? Die Märkte verändern sich aber immer rascher und so sind auch die Perspektiven für Anwälte auf dem Arbeitsmarkt längst nicht mehr so rosig wie früher. Nur ein Bruchteil der Absolventen findet in der Justiz oder der Verwaltung einen Arbeitsplatz. Die große Mehrheit der Juristen versucht daher in der freien Wirtschaft Fuß zu fassen und beginnt die Karriere als selbstständiger oder angestellter Rechtsanwalt in einer Kanzlei oder als Syndikus in einem Unternehmen. An Syndikusanwälte werden heutzutage vielfältige und hohe Anforderungen gestellt. Anders als Berater in Kanzleien beschränkt sich ihr Tätigkeitsgebiet nicht auf die im Wesentlichen rein rechtliche Beratung.
Sie sind stark in unternehmerische Entscheidungen eingebunden und ihr Aufgabenfeld wächst. So verantworten meist die Syndikusanwälte die Kontrolle der zunehmenden Regulierungsflut, der sich Unternehmen und Banken mehr und mehr ausgesetzt sehen. „Compliance“ heißt hier das Stichwort. Die Tätigkeit von Unternehmensjuristen soll in diesem Artikel grob umrissen werden. Denn wer sich im Laufe seiner Ausbildung entschließt, irgendwann in einem Unternehmen oder einer Bank zu arbeiten, kann und sollte schon im Referendariat Kontakte knüpfen und seine Karriere danach ausrichten.
Einblick in die Wirtschaft kann man schon während des Referendariats gewinnen. Die Wahlstation bietet z.B. die Gelegenheit, für einige Monate ein Unternehmen oder eine Bank von innen kennen zu lernen. Die deutsche Juristenausbildung wird oft als „zu lange“ und „zu breit“ kritisiert, aber gerade im Hinblick auf die spätere Praxis ist sie sehr wertvoll. Referendare sollten sich frühzeitig um ihre Bewerbungen kümmern – nie wieder wird einem eine solche Testphase so leicht ermöglicht. Beide Seiten profitieren und aus so mancher Wahlstation wurde später ein Arbeitsverhältnis. Der Einstieg „Inhouse“ ist zu jedem Punkt der juristischen Karriere möglich.
Entweder direkt als Berufsanfänger oder aber nachdem man zunächst einige Jahre als Associate in einer Kanzlei tätig war. Viele Unternehmen und Banken sehen es sogar gerne, wenn Bewerber eine solide Ausbildung in einer Kanzlei genossen haben. Die „Großkanzleien“ vermitteln ein internationales Arbeitsumfeld und sorgen für Fortbildungen und Seminare. Bestenfalls lernt man auch den direkten Umgang mit wichtigen Mandanten. Für wen von Anfang an feststeht, dass er im Laufe seiner Karriere in ein Unternehmen bzw. eine Bank wechseln möchte, sollte das Rechtsgebiet, in dem er in der Kanzlei tätig ist, sorgfältig wählen. Eine zu große Spezialisierung birgt die Gefahr, dass man sich später nicht mehr zum klassischen Syndikus eignet. Wertvoll sind praktische Erfahrungen im allgemeinen Wirtschafts-, Handels- und Vertragsrecht. Soweit die Kanzlei es unterstützt, sollte man auch ein „Secondment“ zu einem Mandanten anstreben.
Auch kleinere und mittelständische Wirtschaftskanzleien können ein gutes Sprungbrett für eine spätere Inhouse-Karriere sein. Mandanten werden hier oft langfristig und umfassend in allen anfallenden rechtlichen Fragen von einer Person oder einem kleinen Team betreut. Der Berater agiert in dieser Funktion als „externer Justitiar“ und ist eng in interne Unternehmensprozesse eingebunden. Diese Tätigkeit kommt der des Syndikus schon sehr nahe.
Syndikusanwälte arbeiten sehr verschieden. Ihre Tätigkeit hängt im Wesentlichen von der Größe des Unternehmens, der Struktur der Rechtsabteilung sowie der jeweiligen Branche ab. Am Hauptsitz eines Konzerns wird meist zwischen einer Konzern- und einer oder mehreren Bereichsrechtsabteilung/en unterschieden. Deutsche Niederlassungen internationaler Unternehmen und Banken haben hingegen oft nur einen Juristen. Abhängig von der Anzahl der Juristen ist dann das Aufgabenfeld. Ein „Einzelkämpfer“ wird sich eher als Generalist bezeichnen, der sich mit den verschiedensten Rechtsgebieten auseinandersetzen muss. Einige DAX-Konzerne unterhalten hingegen Rechtsabteilungen mit über 100 Juristen. Die Struktur dieser Rechtsabteilungen ähnelt dann der einer klassischen Großkanzlei mit Spezialisten beispielsweise aus dem Gesellschafts-, Kartell-, Finanz- oder Aufsichtsrecht. Der klassische (Einzel-)Syndikus ist eher breit aufgestellt und erledigt alle anfallenden juristischen Fragen, die ihm von den einzelnen Fachabteilungen (z.B. Marketing, Finanzen, HR) zugetragen werden. Schwerpunkte bleiben immer das Handels- und Vertragsrecht, je nach Branche können das IT-, Werks-, Verkaufs-, Liefer-, Lizenz- oder Vertriebsverträge bis hin zu Mietverträgen sein.
In Konzernrechtsabteilungen steht eher das strategische Gesellschafts- und Transaktionsgeschäft im Vordergrund. In jedem Fall ist der Unternehmensjurist mehr als der Berater in einer Kanzlei in interne Prozesse und unternehmerische Entscheidungen eingebunden. Während Kanzleien oft erst im Konfliktfall vom Mandanten konsultiert werden, sollte der Syndikus (im Idealfall) bereits im Vorfeld zur Problemvermeidung beitragen und korrigierend eingreifen können. Die Kommunikation mit „Nicht- Juristen“ spielt für ihn eine wichtige Rolle, denn seine „Mandanten“ sind die Fachabteilungen, in denen meistens keine Anwälte arbeiten. Eine enge Zusammenarbeit, Kommunikationsstärke sowie ein klares Verständnis für die jeweiligen Probleme und Schwierigkeiten auf beiden Seiten sind für eine lösungsorientierte Praxis erforderlich.
Weiterhin obliegt dem Syndikus die Koordinierung der Zusammenarbeit des Unternehmens mit externen Kanzleien. Nicht immer kann ein Unternehmen durch die eigenen Ressourcen alles selbst bewältigen. Externe Berater werden regelmäßig bei größeren Transaktionen (Fusionen, Abspaltungen etc.) oder anderen „Umstrukturierungen“, z.B. IPOs, zur Unterstützung herangezogen. In diesem Fall muss der Syndikus Sorge tragen, dass den Beratern die erforderlichen Informationen zukommen und er begleitet die Transaktion von innen mit.
Die Syndikustätigkeit ist in Kürze zusammengefasst: Vielseitig, herausfordernd und zunehmend populärer. Die Zeiten haben sich geändert und der Unternehmensjurist wird nicht mehr als nur „interne Hürde“ oder Kostenstelle angesehen. Ein guter Syndikus kann dem Unternehmen viele Kosten sparen und die Tendenz zeigt, dass Unternehmen externe Beratertätigkeit möglichst gering halten wollen. Beispiele von Unternehmen, die auch größere Transaktionen ganz ohne die Mithilfe von Kanzleien betreuen, gibt es genug.
Die Tätigkeit inhouse bietet zudem eine echte Karriereperspektive mit langfristigen Entwicklungsmöglichkeiten. Viele Juristen möchten im Laufe ihrer Karriere verstärkt Management- und operative Aufgaben übernehmen. Sie wechseln nach einigen Jahren in Funktionen wie Vorstandsassistenz, Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft oder gehen ins Ausland. In den USA haben „General Counsel“ ein extrem hohes Ansehen in den Unternehmen und bieten als Position selbst Partnern aus internationalen Großkanzleien eine (auch gehaltlich attraktive) Alternative zu ihrer Kanzleiarbeit. Dieser Trend wird auch in Deutschland weiter Einzug halten; erste Beispiele prominenter Partnerwechsel in Unternehmen waren bereits zu sehen. Juristen sind vielseitig einsetzbar.
Der Satz stimmt also doch: „Mit Jura kann man alles machen“. Es gilt nur, frühzeitig zu planen, Erfahrungen zu sammeln und sich gut beraten zu lassen. |