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Datenschutzbeauftragter (m/f/d)

Allrounder in Sachen Datenschutz – Sie sind der Schlüssel zur Umsetzung und Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung

Mit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) 2018 änderte sich auch das Aufgabenfeld des Datenschutzbeauftragten. Seither sind Danteschutzbeauftragte nicht mehr nur für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften zuständig. Sie beraten, unterrichten und überwachen Unternehmen hinsichtlich der Einhaltung des Datenschutzrechts.

Datenschutzbeauftragte sind damit die erste Anlaufstelle, intern als auch extern, wenn es um datenschutzrechtliche Fragestellungen eines Unternehmens geht. Sie unterstützen intern den Arbeitgeber, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch den Betriebsrat und stehen extern für Kunden, Lieferanten oder Vertragspartner zur Verfügung. Datenschutzbeauftragte arbeiten übrigens weisungsfrei, sind aber gleichzeitig auch nicht weisungsbefugt. Dies sind nur die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer. Um effizient arbeiten zu können, ist daher eine gute Zusammenarbeit zwischen der Geschäftsführung und den Datenschutzbeauftragten unerlässlich.

Außerdem fungieren Datenschutzbeauftragte als „verlängerter Arm“ der zuständigen Aufsichtsbehörde und sichern so die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben. Sie stehen bei Anfragen, Kontrollen und für vorherige Konsultationen bei riskanten Verarbeitungen als Ansprechpartner der Aufsichtsbehörden zur Verfügung.

DATENSCHUTZ-BEAUFTRAGTER

  • Für Unternehmen
  • Für Bewerber
  • Für Freelancer

Sie suchen einen Datenschutzbeauftragten? (m/w/d)

Über die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist seit Mai 2018 der Umgang von personenbezogenen Daten im Unternehmen geregelt. Wirklich jedes Unternehmen, das eine Internetpräsenz veröffentlicht oder personenbezogene Daten nutzt, muss sich seither an die Vorschriften der DSGVO halten. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, können Sie mit eigenen oder externen Datenschutzbeauftragten zusammenarbeiten. Sichern Sie sich somit den rechtskonformen Umgang mit persönlichen Daten und lassen Sie Geschäftsprozesse hinsichtlich der IT-Sicherheit und dem Datenschutz analysieren und optimieren.

Sie suchen einen Job als Datenschutzbeauftragter? (M/W/D)

Sie kennen die Datenschutzgrundverordnung aus dem Effeff und wissen genau an welchen Stellen Sie die Geschäftsprozesse hinsichtlich der IT-Sicherheit und dem Datenschutz analysieren und optimieren können? Gleichzeitig kommen Sie Ihrer Überwachungspflicht nach und haben die Verarbeitung personenbezogener Daten im Blick? Bringen Sie Ihr Wissen in ein neues Unternehmen ein und stehen dort intern als auch extern als Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für Datenschutz zur Verfügung.

Sie suchen ein abwechslungsreiches Projekt als Datenschutzbeauftragter?

Sie haben sicherlich schon einige Unternehmen bei der Analyse und Optimierung von Prozessen für die IT-Sicherheit und dem Datenschutz unter die Arme gegriffen. Wie wäre es, wenn Sie Ihre langjährige Erfahrung und Ihr Fachwissen in bestimmten Branchen in einem neuen Unternehmen anwenden und dort die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben sicherstellen?

Datenschutz ist mittlerweile für alle Firmen verpflichtend, die eine Internetpräsenz veröffentlicht haben oder anderweitig personenbezogene Daten nutzen. Um die datenschutzrechtlichen Pflichten effizient umzusetzen, sind Datenschutzbeauftragte im Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Sie sind die Ansprechpartner für datenschutzrechtliche Fragestellungen und klären einerseits über die Pflichten auf, unterstützen aber auch andererseits bei der Lösung konkreter Probleme. Dazu gehört neben der internen Unterstützung der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und dem Betriebsrat auch deren Schulung in Sachen datenschutzrechtlicher Anforderungen des jeweiligen Bereiches. Auch für externe Kunden, Lieferanten oder Vertragspartner sind die Datenschutzbeauftragten erste Anlaufstelle im Unternehmen.

Die komplette Arbeit der Datenschutzbeauftragten dient dem Schutz personenbezogener Daten. Daher arbeiten sie sowohl weisungsfrei, sind aber auch nicht weisungsbefugt – sie treffen also nicht selbst die Entscheidungen zur Umsetzung des Datenschutzes. Die Verantwortlichkeit liegt stets bei den sogenannten Verantwortlichen, also der „… natürlichen oder juristischen Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.“ (DSGVO, Artikel 4).

Datenschutz ist mittlerweile für alle Firmen verpflichtend, die eine Internetpräsenz veröffentlicht haben oder anderweitig personenbezogene Daten nutzen. Um die datenschutzrechtlichen Pflichten effizient umzusetzen, sind Datenschutzbeauftragte im Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Sie sind die Ansprechpartner für datenschutzrechtliche Fragestellungen und klären einerseits über die Pflichten auf, unterstützen aber auch andererseits bei der Lösung konkreter Probleme. Dazu gehört neben der internen Unterstützung der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und dem Betriebsrat auch deren Schulung in Sachen datenschutzrechtlicher Anforderungen des jeweiligen Bereiches. Auch für externe Kunden, Lieferanten oder Vertragspartner sind die Datenschutzbeauftragten erste Anlaufstelle im Unternehmen.

Die komplette Arbeit der Datenschutzbeauftragten dient dem Schutz personenbezogener Daten. Daher arbeiten sie sowohl weisungsfrei, sind aber auch nicht weisungsbefugt – sie treffen also nicht selbst die Entscheidungen zur Umsetzung des Datenschutzes. Die Verantwortlichkeit liegt stets bei den sogenannten Verantwortlichen, also der „… natürlichen oder juristischen Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.“ (DSGVO, Artikel 4).


Datenschutzbeauftragte tragen in Unternehmen eine große Verantwortung. Denn die Vorgaben sind streng, es gelten neue Meldepflichten bei Datenpannen. Zu den möglichen Folgen bei Nichteinhaltung der Datenschutzbestimmungen zählen Schadensersatzforderungen, Strafen und der nicht zu vernachlässigende Imageschaden eines Unternehmens.

Die Aufgaben für Datenschutzbeauftragte auf einen Blick:

  • Kontrolle der Einhaltung von Datenschutzbestimmungen
  • Geschäftsprozesse und IT-Sicherheit hinsichtlich der Verarbeitung
  • personenbezogener Daten analysieren und optimieren
  • Gutachten erstellen
  • Verträge mit Dienstleistern prüfen
  • Unternehmensrichtlinien entwerfen
  • Kommunikation mit Behörden
  • Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Erstellung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
  • Datenschutzrechtliche Mitarbeiterschulungen
  • Mitwirkung bei Mitarbeiterkontrollen
  • Beratung des Betriebsrats

     

Datenschutzbeauftragte tragen in Unternehmen eine große Verantwortung. Denn die Vorgaben sind streng, es gelten neue Meldepflichten bei Datenpannen. Zu den möglichen Folgen bei Nichteinhaltung der Datenschutzbestimmungen zählen Schadensersatzforderungen, Strafen und der nicht zu vernachlässigende Imageschaden eines Unternehmens.

Die Aufgaben für Datenschutzbeauftragte auf einen Blick:

  • Kontrolle der Einhaltung von Datenschutzbestimmungen
  • Geschäftsprozesse und IT-Sicherheit hinsichtlich der Verarbeitung
  • personenbezogener Daten analysieren und optimieren
  • Gutachten erstellen
  • Verträge mit Dienstleistern prüfen
  • Unternehmensrichtlinien entwerfen
  • Kommunikation mit Behörden
  • Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Erstellung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
  • Datenschutzrechtliche Mitarbeiterschulungen
  • Mitwirkung bei Mitarbeiterkontrollen
  • Beratung des Betriebsrats

     


Für die Ausübung der Tätigkeiten einer oder eines Datenschutzbeauftragten gibt es keine gesetzlich verpflichtende Ausbildung. Wichtig für den Arbeitgeber ist jedoch eine Zertifizierung. Denn diese ist vorzuweisen, sobald es zu Verstößen kommt. Unabhängig davon kann prinzipiell jeder, der über genügend Fachwissen verfügt, Datenschutzbeauftragte oder -beauftragter werden. Das bedeutet, dass relevantes Praxiswissen über aktuelle Gesetze, Urteile und Verordnung vorhanden sein sollte.

Oftmals wird der Job von Juristen und IT-Experten mit entsprechenden Zusatzqualifikationen übernommen. Gerade, weil es für Datenschutzbeauftragte keine spezielle Ausbildung oder Studienrichtung gibt, sind neben den Kenntnissen der geltenden Regelungen und richtigen Umsetzung folgende Soft Skills unbedingt erforderlich:

  • Fähigkeit, rechtliche Sachverhalte auf verständliche Weise zu erklären
  • Lösungsorientierung
  • Teamfähigkeit
  • Durchsetzungsvermögen
  • Sozialkompetenz
  • Selbstständigkeit

Für die Ausübung der Tätigkeiten einer oder eines Datenschutzbeauftragten gibt es keine gesetzlich verpflichtende Ausbildung. Wichtig für den Arbeitgeber ist jedoch eine Zertifizierung. Denn diese ist vorzuweisen, sobald es zu Verstößen kommt. Unabhängig davon kann prinzipiell jeder, der über genügend Fachwissen verfügt, Datenschutzbeauftragte oder -beauftragter werden. Das bedeutet, dass relevantes Praxiswissen über aktuelle Gesetze, Urteile und Verordnung vorhanden sein sollte.

Oftmals wird der Job von Juristen und IT-Experten mit entsprechenden Zusatzqualifikationen übernommen. Gerade, weil es für Datenschutzbeauftragte keine spezielle Ausbildung oder Studienrichtung gibt, sind neben den Kenntnissen der geltenden Regelungen und richtigen Umsetzung folgende Soft Skills unbedingt erforderlich:

  • Fähigkeit, rechtliche Sachverhalte auf verständliche Weise zu erklären
  • Lösungsorientierung
  • Teamfähigkeit
  • Durchsetzungsvermögen
  • Sozialkompetenz
  • Selbstständigkeit

Datenschutzbeauftragte steigen mit einem vergleichsweise geringen Jahresbruttogehalt von 24.000 Euro ein. Im Laufe der Jahre liegt das Durchschnittsgehalt jedoch schon bei 33.000 Euro und in großen Unternehmen lassen sich damit sogar bis zu 60.000 Euro im Jahr verdienen. Selbständige Datenschutzbeauftragte nehmen im Schnitt einen Stundensatz von 120 Euro.

Datenschutzbeauftragte steigen mit einem vergleichsweise geringen Jahresbruttogehalt von 24.000 Euro ein. Im Laufe der Jahre liegt das Durchschnittsgehalt jedoch schon bei 33.000 Euro und in großen Unternehmen lassen sich damit sogar bis zu 60.000 Euro im Jahr verdienen. Selbständige Datenschutzbeauftragte nehmen im Schnitt einen Stundensatz von 120 Euro.


Die Chancen auf einen Job als Datenschutzbeauftragte oder – beauftragter stehen sehr gut. Aktuell herrscht ein Mangel an Experten, die über das nötige Fachwissen verfügen. Denn erst seit dem Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 müssen öffentliche Stellen und private Unternehmen eigene Datenschutzbeauftragte beschäftigen. Die Relevanz von Datenschutz steigt zunehmend und damit auch die Nachfrage an qualifizierten Datenschutzbeauftragten.

Die Chancen auf einen Job als Datenschutzbeauftragte oder – beauftragter stehen sehr gut. Aktuell herrscht ein Mangel an Experten, die über das nötige Fachwissen verfügen. Denn erst seit dem Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 müssen öffentliche Stellen und private Unternehmen eigene Datenschutzbeauftragte beschäftigen. Die Relevanz von Datenschutz steigt zunehmend und damit auch die Nachfrage an qualifizierten Datenschutzbeauftragten.


Sobald ein Unternehmen personenbezogenen Daten bearbeitet, sei es im Personalbereich oder im Marketing, ist der Datenschutz unverzichtbar. Und mit ihm auch der Job des Datenschutzbeauftragten. Ob in der Unternehmensberatung, in Online-Shops, in Handwerksbetrieben oder in Hotels, aber auch in der Gastronomie, der Pflege, bei IT-Dienstleistungen oder sogar im Kindergarten – der Schutz der persönlichen Daten muss gewährleistet werden.

Sobald ein Unternehmen personenbezogenen Daten bearbeitet, sei es im Personalbereich oder im Marketing, ist der Datenschutz unverzichtbar. Und mit ihm auch der Job des Datenschutzbeauftragten. Ob in der Unternehmensberatung, in Online-Shops, in Handwerksbetrieben oder in Hotels, aber auch in der Gastronomie, der Pflege, bei IT-Dienstleistungen oder sogar im Kindergarten – der Schutz der persönlichen Daten muss gewährleistet werden.


So breit wie Ihre Möglichkeiten in der Wahl der Branche als Datenschutzbeauftragte oder -beauftragter ist, so breit sind auch unsere Möglichkeiten, Sie an Ihren neuen Arbeitgeber mehr oder weniger fest zu binden. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, welches Vertragsmodell am besten zu Ihnen und Ihrer derzeitigen Situation passt. Ob in Festanstellung, Freiberuflichkeit, Arbeitnehmerüberlassung und unser Workforce Management. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, welches Vertragsmodell am besten zu Ihnen passt.

So breit wie Ihre Möglichkeiten in der Wahl der Branche als Datenschutzbeauftragte oder -beauftragter ist, so breit sind auch unsere Möglichkeiten, Sie an Ihren neuen Arbeitgeber mehr oder weniger fest zu binden. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, welches Vertragsmodell am besten zu Ihnen und Ihrer derzeitigen Situation passt. Ob in Festanstellung, Freiberuflichkeit, Arbeitnehmerüberlassung und unser Workforce Management. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, welches Vertragsmodell am besten zu Ihnen passt.


Kompetente Datenschutzbeauftragte zu vermitteln, die mit ihren fachlichen und persönlichen Qualifikationen zu einem Unternehmen passen, gelingt uns spielerisch einfach. Grundlage dafür ist unser innovatives „Finden & Binden“ Konzept. Anhand von Datenbanken, Suchnetzwerken und durch eine enge Beziehung zu unseren Kandidatinnen und Kandidaten erstellen wir Bewerberprofile, die es unseren Personalvermittlern erlauben, für jede Vakanz eine optimale Besetzung zu finden. Innerhalb kürzester Zeit können wir somit Bewerberinnen und Bewerber mit passenden Unternehmen vernetzen und zu einem ersten Kennenlernen einladen. Dabei berücksichtigen wir die Interessen und Priorität der Bewerberinnen und Bewerber genauso gut wie die unserer Unternehmen. Sobald ein perfektes Match entstanden ist, die Kennenlerngespräche optimal verlaufen und beide Seiten von einer guten Zusammenarbeit überzeugt sind, stimmen wir alle relevanten Rahmenbedingungen ab. Dabei ist es möglich, dass Bewerberinnen und Bewerber direkt beim Unternehmen oder per Arbeitnehmerüberlassung bei Hays eingestellt werden.

Kompetente Datenschutzbeauftragte zu vermitteln, die mit ihren fachlichen und persönlichen Qualifikationen zu einem Unternehmen passen, gelingt uns spielerisch einfach. Grundlage dafür ist unser innovatives „Finden & Binden“ Konzept. Anhand von Datenbanken, Suchnetzwerken und durch eine enge Beziehung zu unseren Kandidatinnen und Kandidaten erstellen wir Bewerberprofile, die es unseren Personalvermittlern erlauben, für jede Vakanz eine optimale Besetzung zu finden. Innerhalb kürzester Zeit können wir somit Bewerberinnen und Bewerber mit passenden Unternehmen vernetzen und zu einem ersten Kennenlernen einladen. Dabei berücksichtigen wir die Interessen und Priorität der Bewerberinnen und Bewerber genauso gut wie die unserer Unternehmen. Sobald ein perfektes Match entstanden ist, die Kennenlerngespräche optimal verlaufen und beide Seiten von einer guten Zusammenarbeit überzeugt sind, stimmen wir alle relevanten Rahmenbedingungen ab. Dabei ist es möglich, dass Bewerberinnen und Bewerber direkt beim Unternehmen oder per Arbeitnehmerüberlassung bei Hays eingestellt werden.


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