Hays Compliant Sourcing®:
Die Wichtigkeit der Leistungsbeschreibung im selbständigen Dienstvertrag

EIN INTERVIEW MIT MICHAEL LIEDTKE


Michael Liedtke ist seit 2010 Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt), und seit 2017 für Hays tätig. Schwerpunktmäßig ist er für das Thema Selbständigkeit im Dienst- und Werkvertrag verantwortlich.

Im Rahmen dieser Tätigkeit steht Michael Liedtke sowohl im Austausch mit Behörden als auch mit Juristinnen und Juristen von Hays-Kundenunternehmen. Ebenso unterstützt er im Rahmen seiner Tätigkeit die Abteilung Compliant Sourcing. Darüber hinaus berät Michael Liedtke im Bereich Corporate Real Estate Management und prüft und verhandelt Kunden-Verträge.

Herr Liedtke, Sie sind bei Hays seit vielen Jahren in der Rechtsabteilung tätig und beschäftigen sich mit der regelkonformen Ausgestaltung von Dienstverträgen. Wie nehmen Sie das Thema am Markt wahr?

In der Tat ist die Leistungsbeschreibung in den letzten Jahren ein klassischer Dauerbrenner. Denn sowohl die Gerichte als auch die Deutsche Rentenversicherung schauen bei der Beurteilung eines Projekts als erstes in den Vertrag. Sollte die Leistungsbeschreibung im Vertrag unzureichend bzw. zu pauschal formuliert sein, wird es schwer zu argumentieren, woher die selbständig arbeitende Person wusste, welche Dienstleistung im Rahmen des Projekts zu erbringen war, ohne dass hierfür Weisungen seitens der Auftraggebenden erforderlich wurden. Insbesondere sehen die Gerichte dann ein Indiz für Weisungen, wenn es sich um ein vage formuliertes oder abstraktes und somit in keinster Weise von vornherein (vertraglich) eingegrenztes Aufgabenspektrum handelt.

Wie sollte denn eine dienstvertragskonforme Leistungsbeschreibung aussehen?

Eine dienstvertragskonforme Leistungsbeschreibung muss zum einen so konkret sein, dass die eingesetzte Person ohne weitere Nachfrage weiß, was die Aufgaben im Projekt sind, zum anderen muss die Leistungsbeschreibung für die Dauer des gesamten Projekts gelten. Wichtig zu wissen ist, dass die Leistungsbeschreibung einen ersten Indikator für die selbständige Erbringung des Projekts darstellt. Wenn die Leistungsbeschreibung vor Projektbeginn noch nicht für die gesamte Projektdauer klar ist, da sich ein Projekt immer auch erst entwickeln muss, so z. B. im Bereich IT, sollte die Leistungsbeschreibung auch immer wieder angepasst werden. Zu detailliert darf die Leistungsbeschreibung aber auch nicht sein, da ansonsten das Risiko besteht, dass die Weisungen im Vertrag stehen. Die Business Partnerinnen und Business Partner müssen immer in der Lage sein, die Leistungen eigenverantwortlich und selbständig zu erbringen.

Herr Liedtke, aus Ihrer Erfahrung heraus, ist eine gut ausgestaltete Leistungsbeschreibung dann das Allheilmittel für einen regelkonformen Projekteinsatz im selbstständigen Dienstvertrag?

Nein, auf keinen Fall. Es ist nicht so, dass es einzig und allein auf die Leistungsbeschreibung ankommt. Ein Schönschreiben von Verträgen hilft nicht. Die tatsächliche Durchführung des Projektes, insbesondere weisungsfreies und nichtintegriertes Leisten, ist mindestens ebenso wichtig wie die vertragliche Grundlage. Hierauf sollten auch alle Projektbeteiligten während der gesamten Projektlaufzeit achten.

Und nun Herr Liedtke noch eine abschließende Frage: Inwiefern betrifft dieses Thema auch die Seite der Auftragnehmenden?

Die Auftragnehmenden sind in der Regel die, die am nächsten an der Aufgabe dran sind. Durch ihren professionellen Blick auf die Leistungsbeschreibung können sie gegebenenfalls noch positiv Einfluss auf die Inhalte der Leistungsbeschreibung nehmen und so einen wichtigen Beitrag zur regelkonformen Ausgestaltung der Leistungsbeschreibung und letztlich damit auch zur regelkonformen Ausgestaltung des Projektes leisten.
Abschließend ist hier vielleicht noch festzuhalten, dass es auch bei diesem Thema – wie so oft – auf die partnerschaftliche Zusammenarbeit aller Projektbeteiligten auf Augenhöhe ankommt.

MATTHIAS KOSSIN, B.SC.

Senior Abteilungsleiter Compliant Sourcing®
  • Region: deutschlandweit

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MATTHIAS KOSSIN, B.SC.
MATTHIAS KOSSIN, B.SC.