Wahre Expertise bleibt

Sie stehen kurz vor dem Ruhestand oder sind bereits in Rente? Dann gratulieren wir zur neu gewonnenen Freiheit - wenn Sie wollen auch weiterhin im Arbeitsleben. 
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Alle 6,4 Minuten
besetzen wir eine Position in Deutschland
Bewertungssterne: 4,6 von 5 Sternen
4.5/5
Kundenzufriedenheit
Über 50 Jahre
Erfahrung als Personalvermittler

Der Rentenbeginn:
Nicht immer das Ende des Berufslebens

Der Fachkräftemangel betrifft Deutschland immer gravierender. Für Unternehmen ist diese Situation schwierig – für Fachkräfte wie Sie mit Erfahrung und Expertise bringt sie große Vorteile. Warum also nicht nach dem Renteneintritt zu Ihren Wunschbedingungen weiterarbeiten? Mit Sinn, Freiheit und Flexibilität.

Weichenstellung und Planung

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihr Arbeitsleben über den Renteneintritt hinaus zu gestalten. Ganz egal, ob Sie kurz- oder mittelfristig tätig sein wollen, oder lieber in Vollzeit, Teilzeit. Zudem haben Sie die Wahl zwischen einem Einsatz via Arbeitnehmerüberlassung oder auch auf Projektbasis für Selbstständige oder die, die erst Freelancer werden wollen.

Ihre Ansprechpartnerin
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Tatiana Kitschke
Projektmanagerin Expert+

Weiterarbeiten ja - aber wie funktioniert das?

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Weiterarbeiten im gewohnten Umfeld

Der Abschied fällt schwer? Dann bleiben Sie Ihrem Unternehmen doch einfach treu. Sie kennen die Abläufe und verstehen die Methoden, das hat für beide Parteien viele Vorteile. Und im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung mit einem erfahrenen Personaldienstleister müssen Sie sich um nichts kümmern.
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Neustart mit einer sinnhaften Tätigkeit

Unternehmen können von Ihrer Expertise profitieren, die Sie über Jahre hinweg gesammelt haben. Es gibt zahlreiche Positionen, in denen Sie einen wertvollen und wichtigen Beitrag leisten können. Über eine Anstellung bei Hays können wir Sie via Arbeitnehmerüberlassung an spannende Stellen vermitteln.
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Ein Arbeitslebenlang Freelancer

Sie haben ihr Leben lang freiberuflich in Projekten gearbeitet? Nutzen sie diese Erfahrung in der Rente weiter. Ob mit weiteren freiberuflichen Einsätzen oder einer Anstellung in Arbeitnehmerüberlassung - wir beraten sie gern.

Nutzen Sie Ihre Erfahrung, um an Ihre bisherige Laufbahn anzuknüpfen

Oder entwickeln Sie sich – dank Ihrer neu gewonnenen Freiheit – in Ihrem Bereich weiter. Eine berufliche Zukunft, die sich lohnt. 
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50+ Jahre Erfahrung
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4.500+ Kunden
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Personalvermittlung

Expertise kennt kein Alter:

Das kostenlose White Paper

Wieso sich Seniorfachkräfte dazu entscheiden, noch über den Renteneintritt hinaus ihrer Beschäftigung nachzugehen und welche Benefits die Verlängerung der Erwerbsbeteiligung mit sich bringt.

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Nutzen Sie Ihre Erfahrung, um an Ihre bisherige Laufbahn anzuknüpfen oder starten Sie mit einer anderen sinnhaften Tätigkeit neu.
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Das Fachglossar für Experts+

Der Fachbegriff für die Bezeichnung „Frührente“ lautet eigentlich vorgezogene Altersrente. Umgangssprachlich hat sich aber auch Rente ab 63 oder eben Frührente etabliert.

Die abschlagspflichtige Frührente setzt voraus, dass Sie mindestens 63 Jahre alt sind und wenigstens 35 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben. Die vorgezogene Altersrente beinhaltet immer einen anteiligen Rentenabschlag:

Wer vor dem Renteneintrittsalter die Rente antreten möchte, muss für jeden vorgezogenen Monat eine Kürzung der Rentenbezüge von 0,3 Prozent einkalkulieren. Die maximale Kürzung liegt bei 14,4 Prozent, was vier Jahren entspricht.

Der Fachbegriff für die Bezeichnung „Frührente“ lautet eigentlich vorgezogene Altersrente. Umgangssprachlich hat sich aber auch Rente ab 63 oder eben Frührente etabliert.

Die abschlagspflichtige Frührente setzt voraus, dass Sie mindestens 63 Jahre alt sind und wenigstens 35 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben. Die vorgezogene Altersrente beinhaltet immer einen anteiligen Rentenabschlag:

Wer vor dem Renteneintrittsalter die Rente antreten möchte, muss für jeden vorgezogenen Monat eine Kürzung der Rentenbezüge von 0,3 Prozent einkalkulieren. Die maximale Kürzung liegt bei 14,4 Prozent, was vier Jahren entspricht.


Der Unterschied zwischen Altersrente und Regelaltersrente liegt darin, dass letztere die Auszahlung der Altersrente in der vollen Höhe beschreibt, also ohne Abschläge. Geht die versicherte Person dagegen vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente, ist die Altersrente hingegen niedriger (siehe Frührente).

Sind Sie beispielsweise Jahrgang 1956, können Sie mit einem Alter von 65 Jahren und zehn Monaten in Rente gehen. Ab 2024 wird die Altersgrenze beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1959 in 2-Monats-Schritten angehoben. Für Versicherte ab Jahrgang 1964 gilt dann die aktuelle Grenze von 67 Jahren.

Der Unterschied zwischen Altersrente und Regelaltersrente liegt darin, dass letztere die Auszahlung der Altersrente in der vollen Höhe beschreibt, also ohne Abschläge. Geht die versicherte Person dagegen vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente, ist die Altersrente hingegen niedriger (siehe Frührente).

Sind Sie beispielsweise Jahrgang 1956, können Sie mit einem Alter von 65 Jahren und zehn Monaten in Rente gehen. Ab 2024 wird die Altersgrenze beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1959 in 2-Monats-Schritten angehoben. Für Versicherte ab Jahrgang 1964 gilt dann die aktuelle Grenze von 67 Jahren.


Die 2017 eingeführte Flexirente eröffnet neue Möglichkeiten, über das Rentenalter hinaus zu arbeiten und den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Wer den Renteneintritt verschiebt und weiterhin arbeitet, erhält in diesem Modell einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent pro Monat sowie eine Erhöhung der Rente durch weiter gezahlte Rentenversicherungsbeiträge. Die Flexirente ermöglicht es, Rente und Job miteinander zu kombinieren, wobei Rentnerinnen und Rentner die Möglichkeit haben, beliebig viel hinzuzuverdienen. Die Hinzuverdienstgrenzen wurden im Rahmen der Flexirente auf- bzw. angehoben, wodurch Frührentner mit einem Nebenjob beliebig viel hinzuverdienen können, ohne dass ihre Rente gekürzt wird.

Die 2017 eingeführte Flexirente eröffnet neue Möglichkeiten, über das Rentenalter hinaus zu arbeiten und den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Wer den Renteneintritt verschiebt und weiterhin arbeitet, erhält in diesem Modell einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent pro Monat sowie eine Erhöhung der Rente durch weiter gezahlte Rentenversicherungsbeiträge. Die Flexirente ermöglicht es, Rente und Job miteinander zu kombinieren, wobei Rentnerinnen und Rentner die Möglichkeit haben, beliebig viel hinzuzuverdienen. Die Hinzuverdienstgrenzen wurden im Rahmen der Flexirente auf- bzw. angehoben, wodurch Frührentner mit einem Nebenjob beliebig viel hinzuverdienen können, ohne dass ihre Rente gekürzt wird.


Die Teilrente gilt nicht als eigenständige Rentenart. Sie beträgt mindestens 10% und höchstens 99,9% der Vollrente. Innerhalb dieser Bandbreite ist jeder beliebige Wert möglich.

Sie lohnt sich besonders dann, wenn durch sie Rentenabschläge vermieden werden. Versicherte können bei einer Teilrente steuern, in welchem Maß sie noch arbeiten oder in den Ruhestand gehen wollen. Ein weiterer Vorteil sind der Anspruch auf Krankengeld und ALG – der normale Krankenkassen-Beitrag muss jedoch in dieser Lösung weiter und ermäßigt bezahlt werden.

Die Teilrente gilt nicht als eigenständige Rentenart. Sie beträgt mindestens 10% und höchstens 99,9% der Vollrente. Innerhalb dieser Bandbreite ist jeder beliebige Wert möglich.

Sie lohnt sich besonders dann, wenn durch sie Rentenabschläge vermieden werden. Versicherte können bei einer Teilrente steuern, in welchem Maß sie noch arbeiten oder in den Ruhestand gehen wollen. Ein weiterer Vorteil sind der Anspruch auf Krankengeld und ALG – der normale Krankenkassen-Beitrag muss jedoch in dieser Lösung weiter und ermäßigt bezahlt werden.


Grundsätzlich muss das zusätzliche Einkommen eines Rentners genauso versteuert werden, wie das von Angestellten und Freiberuflern beziehungsweise Selbstständigen. Die zu versteuernde Einkommenshöhe ergibt sich dabei aus der jeweiligen Rente und dem Hinzuverdienst.

Seit dem 01.01.2023 können Altersrenten in voller Höhe bezogen werden. Dies ist unabhängig von dem Hinzuverdienst.

Grundsätzlich muss das zusätzliche Einkommen eines Rentners genauso versteuert werden, wie das von Angestellten und Freiberuflern beziehungsweise Selbstständigen. Die zu versteuernde Einkommenshöhe ergibt sich dabei aus der jeweiligen Rente und dem Hinzuverdienst.

Seit dem 01.01.2023 können Altersrenten in voller Höhe bezogen werden. Dies ist unabhängig von dem Hinzuverdienst.


Hierzu gilt aktuell grundsätzlich: Eine abschlagsfreie Rente ist nach 45 Beitragsjahren möglich. Für alle, die im Jahr 1964 oder später geboren sind, gilt dazu: Das reguläre Renteneintrittsalter beträgt 67 Jahre, für vor 1964 Geborene sind es 65 Jahre.

Hierzu gilt aktuell grundsätzlich: Eine abschlagsfreie Rente ist nach 45 Beitragsjahren möglich. Für alle, die im Jahr 1964 oder später geboren sind, gilt dazu: Das reguläre Renteneintrittsalter beträgt 67 Jahre, für vor 1964 Geborene sind es 65 Jahre.


Als berufstätiger Rentner müssen Sie keine weiteren Rentenbeiträge zahlen. Sie können jedoch freiwillig mit zusätzlichen Beiträgen Ihre Rente erhöhen, indem Sie dadurch Entgeltpunkte für Ihre Rentenansprüche generieren. Es ist ratsam, sich diesbezüglich mit der Rentenversicherung oder einem Steuerberater in Verbindung zu setzen, um Ihre individuelle Situation und die Auswirkungen auf Ihre Rente zu klären.

Als berufstätiger Rentner müssen Sie keine weiteren Rentenbeiträge zahlen. Sie können jedoch freiwillig mit zusätzlichen Beiträgen Ihre Rente erhöhen, indem Sie dadurch Entgeltpunkte für Ihre Rentenansprüche generieren. Es ist ratsam, sich diesbezüglich mit der Rentenversicherung oder einem Steuerberater in Verbindung zu setzen, um Ihre individuelle Situation und die Auswirkungen auf Ihre Rente zu klären.


Als berufstätiger Rentner oder Rentnerin in Deutschland sind Sie normalerweise weiterhin sozialversicherungspflichtig, wenn Sie Einkünfte aus einer Beschäftigung erzielen, für die Sozialversicherungsbeiträge fällig sind. Das betrifft beispielsweise die gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung, gegebenenfalls die Unfallversicherung.

Es gibt jedoch Ausnahmen und Besonderheiten je nach Alter, Beschäftigungsumfang und Art der Tätigkeit. Zum Beispiel kann es sein, dass ab einem bestimmten Alter gewisse Beiträge nicht mehr fällig sind oder dass Minijobs bestimmte Regelungen haben.

Es ist daher ratsam, sich mit Ihrer Krankenversicherung, Rentenversicherung oder einem Steuerberater in Verbindung zu setzen, um Ihre konkrete Situation und die Auswirkungen auf Ihre Sozialversicherungsbeiträge zu klären.

Als berufstätiger Rentner oder Rentnerin in Deutschland sind Sie normalerweise weiterhin sozialversicherungspflichtig, wenn Sie Einkünfte aus einer Beschäftigung erzielen, für die Sozialversicherungsbeiträge fällig sind. Das betrifft beispielsweise die gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung, gegebenenfalls die Unfallversicherung.

Es gibt jedoch Ausnahmen und Besonderheiten je nach Alter, Beschäftigungsumfang und Art der Tätigkeit. Zum Beispiel kann es sein, dass ab einem bestimmten Alter gewisse Beiträge nicht mehr fällig sind oder dass Minijobs bestimmte Regelungen haben.

Es ist daher ratsam, sich mit Ihrer Krankenversicherung, Rentenversicherung oder einem Steuerberater in Verbindung zu setzen, um Ihre konkrete Situation und die Auswirkungen auf Ihre Sozialversicherungsbeiträge zu klären.


Unsere Mitgliedschaften für ein erfüllendes Arbeitsleben auch im Rentenalter

Logo - Bundesverband Initiative 50Plus

Bundesverband Initiative 50 Plus 

Die Interessenvertretung für Demografie mit besonderem Fokus auf der Generation Babyboomer. 

Logo - Allianz der Chancen

Allianz der Chancen

Konzepte für die Arbeitswelt von morgen.