Mehrere junge Angestellte lachen und freuen sich

Einmal Experten-
status, immer Expertenstatus

Sie stehen kurz vor dem Ruhestand oder sind bereits in Rente? Dann gratulieren wir zur neu gewonnenen Freiheit – wenn Sie wollen auch weiterhin im Arbeitsleben.

Als Expert+ mit Hays durchstarten
Experts+ im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung
Experts+ im Rahmen der Arbeitnehmer­überlassung

Der Rentenbeginn: NIcht immer das Ende des Beruflebens

Der Fachkräftemangel betrifft Deutschland immer gravierender. Für Unternehmen ist diese Situation schwierig – für Sie mit Ihrer Erfahrung und Expertise bringt sie große Vorteile. Warum also nicht nach dem Renteneintritt zu Ihren Wunschbedingungen weiterarbeiten? Mit Sinn, Freiheit und Flexibilität.

Weichenstellung und Planung
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihr Arbeitsleben weiterhin zu gestalten. Ganz egal, ob Sie kurz- oder mittelfristig tätig sein wollen, oder lieber in Vollzeit, Teilzeit oder Arbeitnehmerüberlassung.

Sie möchten beruflich aktiv bleiben und suchen Unterstützung?

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns und lassen Sie Ihre Bewerbungsmappe checken oder nehmen Sie an Trainings für Videointerviews oder Vorstellungsgespräche teil.
Nutzen Sie Ihre Erfahrung, um an Ihre bisherige Laufbahn anzuknüpfen. Oder entwickeln Sie sich – dank Ihrer neu gewonnenen Freiheit – in Ihrem Bereich weiter. Eine berufliche Zukunft, die sich lohnt und in der Sie einen wertvollen Beitrag leisten können: Dieser Wunsch ist einfacher zu verwirklichen, als Sie vielleicht glauben.

Der Rentenbeginn: NIcht immer das Ende des Beruflebens

Der Fachkräftemangel betrifft Deutschland immer gravierender. Für Unternehmen ist diese Situation schwierig – für Sie mit Ihrer Erfahrung und Expertise bringt sie große Vorteile. Warum also nicht nach dem Renteneintritt zu Ihren Wunschbedingungen weiterarbeiten? Mit Sinn, Freiheit und Flexibilität.

Weichenstellung und Planung
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihr Arbeitsleben weiterhin zu gestalten. Ganz egal, ob Sie kurz- oder mittelfristig tätig sein wollen, oder lieber in Vollzeit, Teilzeit oder Arbeitnehmerüberlassung.

Nutzen Sie Ihre Erfahrung, um an Ihre bisherige Laufbahn anzuknüpfen. Oder entwickeln Sie sich – dank Ihrer neu gewonnenen Freiheit – in Ihrem Bereich weiter. Eine berufliche Zukunft, die sich lohnt und in der Sie einen wertvollen Beitrag leisten können: Dieser Wunsch ist einfacher zu verwirklichen, als Sie vielleicht glauben.

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Zukunft mit Möglichkeiten

Die Erfahrung und das Fachwissen, das Sie mitbringen, ist Ihr Kapital. Und die Vertiefung von Wissen, Spezialisierungen und Weiterbildung sind zusätzliche Wege, um daraus noch mehr Möglichkeiten zu machen. Für viele Menschen ist dieser Abschnitt des Berufslebens besonders erfüllend: Denn wie vielleicht nie zuvor können Sie ihre Beschäftigung an ihren Interessen und zeitlichen Wunschvorstellungen orientieren.

Weiterarbeiten ja - aber wie funktioniert es konkret?

Weiterarbeiten im gewohnten Umfeld

Der Abschied fällt schwer? Dann bleiben Sie “Ihrem“ Unternehmen doch einfach treu. Sie kennen die Abläufe und verstehen die Methoden, das hat für beide Parteien viele Vorteile. Mit Ihrer Expertise und Ihrem Detailwissen lösen Sie Probleme, unterstützen und beraten im gewohnten Umfeld. Und im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung mit einem erfahrenen Personaldienstleister müssen Sie sich um nichts kümmern.

Neustart mit einer sinnhaften Tätigkeit

Sie haben sich über Jahre hinweg spezialisiert und mehr Erfahrungen gesammelt als die meisten anderen. Unternehmen können von dieser Expertise profitieren. Die Weitergabe von wertvollem Wissen, das Begleiten von Kolleginnen und Kollegen, oder die Mitarbeit in Ihrem Fachgebiet kann für Sie zur großen Chance werden. Es gibt zahlreiche Positionen, in denen Sie einen wertvollen und wichtigen Beitrag leisten können – in Ihrem bisherigen Bereich, einer anderen Abteilung oder auch einem ganz anderen Unternehmen. Das entscheiden alleine Sie.

Der Begleiter für Experts+

Berufstätigkeit in der Rente klingt für viele komplex. Lassen Sie sich bei diesem Thema von erfahrenen Personaldienstleistern beraten. Denn diese kennen die unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten in Ihrem ehemaligen oder einem neuen Unternehmen.

Weiterarbeiten im gewohnten Umfeld

Der Abschied fällt schwer? Dann bleiben Sie “Ihrem“ Unternehmen doch einfach treu. Sie kennen die Abläufe und verstehen die Methoden, das hat für beide Parteien viele Vorteile. Mit Ihrer Expertise und Ihrem Detailwissen lösen Sie Probleme, unterstützen und beraten im gewohnten Umfeld. Und im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung mit einem erfahrenen Personaldienstleister müssen Sie sich um nichts kümmern.

Neustart mit einer sinnhaften Tätigkeit

Sie haben sich über Jahre hinweg spezialisiert und mehr Erfahrungen gesammelt als die meisten anderen. Unternehmen können von dieser Expertise profitieren. Die Weitergabe von wertvollem Wissen, das Begleiten von Kolleginnen und Kollegen, oder die Mitarbeit in Ihrem Fachgebiet kann für Sie zur großen Chance werden. Es gibt zahlreiche Positionen, in denen Sie einen wertvollen und wichtigen Beitrag leisten können – in Ihrem bisherigen Bereich, einer anderen Abteilung oder auch einem ganz anderen Unternehmen. Das entscheiden alleine Sie.

Der Begleiter für Experts+

Berufstätigkeit in der Rente klingt für viele komplex. Lassen Sie sich bei diesem Thema von erfahrenen Personaldienstleistern beraten. Denn diese kennen die unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten in Ihrem ehemaligen oder einem neuen Unternehmen.

Jetzt als Expert+ durchstarten

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Das Fachglossar für Experts+

Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe rund um die Arbeit nach Renteneintritt erklärt:

Der Fachbegriff für diese Form der Rente lautet eigentlich vorgezogene Altersrente. Umgangssprachlich hat sich aber auch Rente ab 63 oder eben Frührente etabliert.

Die abschlagspflichtige Frührente setzt voraus, dass Sie mindestens 63 Jahre alt sind und wenigstens 35 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben. Die vorgezogene Altersrente beinhaltet immer einen anteiligen Rentenabschlag:

Wer vor dem Renteneintrittsalter die Rente antreten möchte, muss für jeden vorgezogenen Monat eine Kürzung der Rentenbezüge von 0,3 Prozent einkalkulieren. Die maximale Kürzung liegt bei 14,4 Prozent, was vier Jahren entspricht.

Der Fachbegriff für diese Form der Rente lautet eigentlich vorgezogene Altersrente. Umgangssprachlich hat sich aber auch Rente ab 63 oder eben Frührente etabliert.

Die abschlagspflichtige Frührente setzt voraus, dass Sie mindestens 63 Jahre alt sind und wenigstens 35 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben. Die vorgezogene Altersrente beinhaltet immer einen anteiligen Rentenabschlag:

Wer vor dem Renteneintrittsalter die Rente antreten möchte, muss für jeden vorgezogenen Monat eine Kürzung der Rentenbezüge von 0,3 Prozent einkalkulieren. Die maximale Kürzung liegt bei 14,4 Prozent, was vier Jahren entspricht.


Der Unterschied zwischen Altersrente und Regelaltersrente liegt darin, dass letztere die Auszahlung der Altersrente in der vollen Höhe beschreibt, also ohne Abschläge. Geht die versicherte Person dagegen vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente, ist die Altersrente hingegen niedriger (siehe Frührente).

Sind Sie beispielsweise Jahrgang 1956, können Sie mit einem Alter von 65 Jahren und zehn Monaten in Rente gehen. Ab 2024 wird die Altersgrenze beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1959 in 2-Monats-Schritten angehoben. Für Versicherte ab Jahrgang 1964 gilt dann die aktuelle Grenze von 67 Jahren.

Der Unterschied zwischen Altersrente und Regelaltersrente liegt darin, dass letztere die Auszahlung der Altersrente in der vollen Höhe beschreibt, also ohne Abschläge. Geht die versicherte Person dagegen vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente, ist die Altersrente hingegen niedriger (siehe Frührente).

Sind Sie beispielsweise Jahrgang 1956, können Sie mit einem Alter von 65 Jahren und zehn Monaten in Rente gehen. Ab 2024 wird die Altersgrenze beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1959 in 2-Monats-Schritten angehoben. Für Versicherte ab Jahrgang 1964 gilt dann die aktuelle Grenze von 67 Jahren.


Die 2017 eingeführte Flexirente eröffnet neue Möglichkeiten, über das Rentenalter hinaus zu arbeiten und den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Wer den Renteneintritt verschiebt und weiterhin arbeitet, erhält in diesem Modell einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent pro Monat sowie eine Erhöhung der Rente durch weiter gezahlte Rentenversicherungsbeiträge. Die Flexirente ermöglicht es, Rente und Job miteinander zu kombinieren, wobei Rentnerinnen und Rentner die Möglichkeit haben, beliebig viel hinzu zu verdienen. Die Hinzuverdienstgrenzen wurden im Rahmen der Flexirente auf- bzw. angehoben, wodurch Frührentner mit einem Nebenjob beliebig viel hinzuverdienen können, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. 

Die 2017 eingeführte Flexirente eröffnet neue Möglichkeiten, über das Rentenalter hinaus zu arbeiten und den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Wer den Renteneintritt verschiebt und weiterhin arbeitet, erhält in diesem Modell einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent pro Monat sowie eine Erhöhung der Rente durch weiter gezahlte Rentenversicherungsbeiträge. Die Flexirente ermöglicht es, Rente und Job miteinander zu kombinieren, wobei Rentnerinnen und Rentner die Möglichkeit haben, beliebig viel hinzu zu verdienen. Die Hinzuverdienstgrenzen wurden im Rahmen der Flexirente auf- bzw. angehoben, wodurch Frührentner mit einem Nebenjob beliebig viel hinzuverdienen können, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. 


Die Teilrente gilt nicht als eigenständige Rentenart. Sie beträgt mindestens 10% und höchstens 99,9% der Vollrente. Innerhalb dieser Bandbreite ist jeder beliebige Wert möglich.

Sie lohnt sich besonders dann, wenn durch sie Rentenabschläge vermieden werden. Versicherte können bei einer Teilrente steuern, in welchem Maß sie noch arbeiten oder in den Ruhestand gehen wollen. Ein weiterer Vorteil sind der Anspruch auf Krankengeld und ALG – der normale Krankenkassen-Beitrag muss jedoch in dieser Lösung weiter und ermäßigt bezahlt werden.

Die Teilrente gilt nicht als eigenständige Rentenart. Sie beträgt mindestens 10% und höchstens 99,9% der Vollrente. Innerhalb dieser Bandbreite ist jeder beliebige Wert möglich.

Sie lohnt sich besonders dann, wenn durch sie Rentenabschläge vermieden werden. Versicherte können bei einer Teilrente steuern, in welchem Maß sie noch arbeiten oder in den Ruhestand gehen wollen. Ein weiterer Vorteil sind der Anspruch auf Krankengeld und ALG – der normale Krankenkassen-Beitrag muss jedoch in dieser Lösung weiter und ermäßigt bezahlt werden.


Grundsätzlich muss das zusätzliche Einkommen eines Rentners genauso versteuert werden, wie das von Angestellten und Freiberuflern beziehungsweise Selbstständigen. Die zu versteuernde Einkommenshöhe ergibt sich dabei aus der jeweiligen Rente und dem Hinzuverdienst. 

Keine oder nur geringe Steuern für die zusätzlichen Einnahmen fallen an, wenn der Hinzuverdienst 538 Euro (seit Oktober 2022) nicht übersteigt. Einnahmen bis zu dieser Höhe zählen steuerlich als Minijob und werden pauschal mit zwei Prozent besteuert. Eine sozialversicherungs- und weitergehende Steuerpflicht entfällt. Damit Ihr Hinzuverdienst zur Rente steuerfrei bleibt, können Sie also jährlich (Stand: 2023) bis zu 6.456 Euro verdienen.

Grundsätzlich muss das zusätzliche Einkommen eines Rentners genauso versteuert werden, wie das von Angestellten und Freiberuflern beziehungsweise Selbstständigen. Die zu versteuernde Einkommenshöhe ergibt sich dabei aus der jeweiligen Rente und dem Hinzuverdienst. 

Keine oder nur geringe Steuern für die zusätzlichen Einnahmen fallen an, wenn der Hinzuverdienst 538 Euro (seit Oktober 2022) nicht übersteigt. Einnahmen bis zu dieser Höhe zählen steuerlich als Minijob und werden pauschal mit zwei Prozent besteuert. Eine sozialversicherungs- und weitergehende Steuerpflicht entfällt. Damit Ihr Hinzuverdienst zur Rente steuerfrei bleibt, können Sie also jährlich (Stand: 2023) bis zu 6.456 Euro verdienen.


Hierzu gilt aktuell grundsätzlich: Eine abschlagsfreie Rente ist nach 45 Beitragsjahren möglich. Für alle, die im Jahr 1964 oder später geboren sind, gilt dazu: Das reguläre Renteneintrittsalter beträgt 67 Jahre, für vor 1964 Geborene sind es 65 Jahre.

Hierzu gilt aktuell grundsätzlich: Eine abschlagsfreie Rente ist nach 45 Beitragsjahren möglich. Für alle, die im Jahr 1964 oder später geboren sind, gilt dazu: Das reguläre Renteneintrittsalter beträgt 67 Jahre, für vor 1964 Geborene sind es 65 Jahre.


Als berufstätiger Rentner müssen Sie keine weiteren Rentenbeiträge zahlen. Sie können jedoch freiwillig mit zusätzlichen Beiträgen Ihre Rente erhöhen, indem Sie dadurch Entgeltpunkte für Ihre Rentenansprüche generieren. Es ist ratsam, sich diesbezüglich mit der Rentenversicherung oder einem Steuerberater in Verbindung zu setzen, um Ihre individuelle Situation und die Auswirkungen auf Ihre Rente zu klären.

Als berufstätiger Rentner müssen Sie keine weiteren Rentenbeiträge zahlen. Sie können jedoch freiwillig mit zusätzlichen Beiträgen Ihre Rente erhöhen, indem Sie dadurch Entgeltpunkte für Ihre Rentenansprüche generieren. Es ist ratsam, sich diesbezüglich mit der Rentenversicherung oder einem Steuerberater in Verbindung zu setzen, um Ihre individuelle Situation und die Auswirkungen auf Ihre Rente zu klären.


Als berufstätiger Rentner oder Rentnerin in Deutschland sind Sie normalerweise weiterhin sozialversicherungspflichtig, wenn Sie Einkünfte aus einer Beschäftigung erzielen, für die Sozialversicherungsbeiträge fällig sind. Das betrifft beispielsweise die gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung, gegebenenfalls die Unfallversicherung.

Es gibt jedoch Ausnahmen und Besonderheiten je nach Alter, Beschäftigungsumfang und Art der Tätigkeit. Zum Beispiel kann es sein, dass ab einem bestimmten Alter gewisse Beiträge nicht mehr fällig sind oder dass Minijobs bestimmte Regelungen haben.

Es ist daher ratsam, sich mit Ihrer Krankenversicherung, Rentenversicherung oder einem Steuerberater in Verbindung zu setzen, um Ihre konkrete Situation und die Auswirkungen auf Ihre Sozialversicherungsbeiträge zu klären.

Als berufstätiger Rentner oder Rentnerin in Deutschland sind Sie normalerweise weiterhin sozialversicherungspflichtig, wenn Sie Einkünfte aus einer Beschäftigung erzielen, für die Sozialversicherungsbeiträge fällig sind. Das betrifft beispielsweise die gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung, gegebenenfalls die Unfallversicherung.

Es gibt jedoch Ausnahmen und Besonderheiten je nach Alter, Beschäftigungsumfang und Art der Tätigkeit. Zum Beispiel kann es sein, dass ab einem bestimmten Alter gewisse Beiträge nicht mehr fällig sind oder dass Minijobs bestimmte Regelungen haben.

Es ist daher ratsam, sich mit Ihrer Krankenversicherung, Rentenversicherung oder einem Steuerberater in Verbindung zu setzen, um Ihre konkrete Situation und die Auswirkungen auf Ihre Sozialversicherungsbeiträge zu klären.