
CSDDD
Die EU-Lieferketten-
richtlinie
Darum geht es bei der Corporate Sustainability Due Diligence Directive der EU
CSDDD (EU):
Definition und Überblick
Konkret betrifft sie:
- EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem weltweiten Umsatz von mehr als 450 Millionen Euro.
- Drittstaaten-Unternehmen, die im vorangegangenen Geschäftsjahr einen Nettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro in der EU erzielt haben.
Inhalte auf dieser Seite
Wer ist ab wann
von der CSDDD betroffen?
Unternehmensgröße | Umsatz | Ab wann betroffen? |
---|---|---|
5.000+ Mitarbeitende | 1,5+ Milliarden Euro | 2027 |
3.000+ Mitarbeitende | 900+ Millionen Euro | 2028 |
1.000+ Mitarbeitende | 450+ Millionen Euro | 2029 |
Am 26. Februar 2025 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für die Omnibus-Verordnung1 veröffentlicht. Die Verordnung soll den bürokratischen Aufwand für Unternehmen, besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU), reduzieren. Die geplanten Änderungen betreffen insbesondere CSRD, CSDDD, die EU-Taxonomieverordnung sowie weitere nachhaltigkeitsbezogene Richtlinien. Der Verordnungsvorschlag wird derzeit durch das Europäische Parlament sowie den Europäischen geprüft. In diesem Prozess sind noch Änderungen möglich.
Sind Sie von der CSDDD betroffen und darauf vorbereitet?
In einem kostenfreien Erstgespräch finden wir heraus, ob und wie Ihr Unternehmen von der CSDDD betroffen ist und besprechen, wie wir Sie ausreichend auf die kommende Richtlinie vorbereiten.

Welche Unterschiede
gibt es zwischen CSDDD und LKSG?
CSDDD | LkSG | |
---|---|---|
Anwendungsbereich | Berücksichtigt Unternehmensgröße und Umsatz | Zielt nur auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden ab |
Umweltaspekte | Legt einen stärkeren Fokus auf Umweltaspekte wie den Klimawandel und Ressourcennutzung | Legt hier weniger Fokus drauf |
Lieferkette | Verlangt eine umfassendere Betrachtung der gesamten Lieferkette – sowohl vorgelagert (upstream) als auch nachgelagert (z.B. Transport und Lagerung) | Fokussiert sich primär auf direkte Zulieferer |
Zivilrechtliche Haftung | Führt eine zivilrechtliche Haftung ein, wenn Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten verletzen | Keine zivilrechtliche Haftung |
Abhilfe & Wiedergutmachung | Betont stärker die Pflicht zur Wiedergutmachung bei negativen Auswirkungen auf Menschenrechte oder Umwelt, einschließlich finanzieller Entschädigungen für Betroffene | Kein Fokus auf Wiedergutmachung bei negativen Auswirkungen |
Mit welchen Sanktionen
wird die CSDDD durchgesetzt?
Strafen bei CSDDD-Nichteinhaltung



Was Unternehmen
jetzt tun sollten

Betroffenheit prüfen


Gap-Analyse durchführen

Fahrplan entwickeln
Die Kernanforderungen
der CSDDD
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) legt klare Erwartungen an Unternehmen fest. Diese müssen ihre Geschäftspraktiken an Nachhaltigkeitsstandards ausrichten. Die Richtlinie verlangt von Firmen, mögliche Risiken zu identifizieren und abzumildern.
Ein wesentlicher Bestandteil der CSDDD sind detaillierte Risikoanalysen. Unternehmen müssen proaktiv Risiken in Bezug auf Umwelt und Menschen identifizieren. Dazu gehört die umfassende Bewertung von Geschäftsaktivitäten und deren potenzielle Folgen.
Die CSDDD beinhaltet außerdem Berichterstattungs- und Transparenzanforderungen. Unternehmen sind verpflichtet, regelmäßig über ihre Nachhaltigkeitspraktiken zu berichten. Dieser Aspekt fördert die offene Kommunikation mit Stakeholdern und der Öffentlichkeit.
Folgende Maßnahmen sind für die Einhaltung unerlässlich:
-
Durchführung von regelmäßigen Umwelt- und Sozialaudits
-
Einrichtung von Beschwerdemechanismen für betroffene Parteien
-
Entwicklung von Korrekturplänen bei identifizierten Verstößen
Schulungen und Einbindung der Mitarbeitenden sind weitere Pfeiler der CSDDD. Unternehmen sollen sicherstellen, dass alle Mitarbeitenden über Nachhaltigkeitsprinzipien informiert sind. So kann eine nachhaltige Unternehmenskultur entstehen, die zur Verbesserung beiträgt.
Unser erfahrenes Team
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CSDDD FAQ -
Häufige Fragen rund um die Directive
CSDDD steht für Corporate sustainability due diligence Directive und ist eine EU-weite Richtlinie, die die Sicherung von Menschenrechten und Umwelt wahren soll. Sie richtet sich an große Unternehmen und beinhaltet gewisse Sorgfaltspflichten, denen diese Unternehmen entlang ihrer Wertschöpfungskette nachkommen müssen.
CSDDD steht für Corporate sustainability due diligence Directive und ist eine EU-weite Richtlinie, die die Sicherung von Menschenrechten und Umwelt wahren soll. Sie richtet sich an große Unternehmen und beinhaltet gewisse Sorgfaltspflichten, denen diese Unternehmen entlang ihrer Wertschöpfungskette nachkommen müssen.
Die CSDDD ist seit 25. Juli 2024 in Kraft und muss von den Mitgliedsstaaten der EU bis Juli 2026 in nationales Recht umgewandelt werden.
Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) konzentriert sich auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung und verlangt von Unternehmen, ihre sozialen und ökologischen Auswirkungen transparent offenzulegen. Die CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) hingegen legt den Schwerpunkt auf die Sorgfaltspflicht und verpflichtet Unternehmen, negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten auf Menschenrechte und Umwelt zu identifizieren und zu adressieren.
Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) konzentriert sich auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung und verlangt von Unternehmen, ihre sozialen und ökologischen Auswirkungen transparent offenzulegen. Die CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) hingegen legt den Schwerpunkt auf die Sorgfaltspflicht und verpflichtet Unternehmen, negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten auf Menschenrechte und Umwelt zu identifizieren und zu adressieren.
Die CSDDD gilt für große Unternehmen innerhalb der EU mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von über 450 Millionen Euro. Außerdem gilt sie auch für Unternehmen aus Drittstaaten, die in der EU tätig sind, mit einem Nettoumsatz von über 450 Millionen Euro in der EU.
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