CSDDD die EU Lieferkettenrichtlinie

CSDDD
Die EU-Lieferketten-
richtlinie

Darum geht es bei der Corporate Sustainability Due Diligence Directive der EU

Zur unverbindlichen Beratung

CSDDD (EU):
Definition und Überblick

Die CSDDD (oder CS3D) ist eine Richtlinie zur Wahrung von Menschenrechten und Umweltzielen innerhalb der EU und wurde 2024 verabschiedet. Sie ist ein Meilenstein in der EU-Gesetzgebung, der Unternehmen in und außerhalb der EU dazu verpflichtet, ihre Geschäftspraktiken auf Nachhaltigkeit zu überprüfen.

Konkret betrifft sie:

  • EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem weltweiten Umsatz von mehr als 450 Millionen Euro. 
  • Drittstaaten-Unternehmen, die im vorangegangenen Geschäftsjahr einen Nettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro in der EU erzielt haben. 

Inhalte auf dieser Seite

Die Richtlinie beinhaltet verschiedene Sorgfaltspflichten (Due Diligence), die darauf abzielen, negative Auswirkungen von unternehmerischen Tätigkeiten auf Menschrechte und Umwelt zu verhindern. Zudem müssen Unternehmen Maßnahmen implementieren, die die Folgen des Klimawandels reduzieren. Die Vorschriften der CSDDD beziehen sich dabei nicht nur auf die Aktivitäten des Unternehmens, sondern auch auf die gesamte Wertschöpfungskette. Das Ziel ist es, so flächendeckend nachhaltige Lieferketten zu gewährleisten.

Wer ist ab wann 
von der CSDDD betroffen?

Die CSDDD wird schrittweise eingeführt, abhängig von der Größe und dem Umsatz des Unternehmens. Das Inkrafttreten der CSDDD erfolgt 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 5. Juli 2024. Die Umsetzung in nationales Recht durch die Mitgliedstaaten erfolgt in 2026.
Tabelle
Unternehmensgröße Umsatz Ab wann betroffen?
5.000+ Mitarbeitende 1,5+ Milliarden Euro 2027
3.000+ Mitarbeitende 900+ Millionen Euro 2028
1.000+ Mitarbeitende 450+ Millionen Euro 2029
Icon Glühbirne Teal

Am 26. Februar 2025 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für die Omnibus-Verordnung1 veröffentlicht. Die Verordnung soll den bürokratischen Aufwand für Unternehmen, besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU), reduzieren. Die geplanten Änderungen betreffen insbesondere CSRD, CSDDD, die EU-Taxonomieverordnung sowie weitere nachhaltigkeitsbezogene Richtlinien. Der Verordnungsvorschlag wird derzeit durch das Europäische Parlament sowie den Europäischen geprüft. In diesem Prozess sind noch Änderungen möglich.

Sind Sie von der CSDDD betroffen und darauf vorbereitet?

In einem kostenfreien Erstgespräch finden wir heraus, ob und wie Ihr Unternehmen von der CSDDD betroffen ist und besprechen, wie wir Sie ausreichend auf die kommende Richtlinie vorbereiten.

Illustration - Bürogebäude mit Windrad

Welche Unterschiede 
gibt es zwischen CSDDD und LKSG?

Aktuell gilt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden dazu verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten zu identifizieren und zu minimieren. Mit der Einführung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) durch die Europäische Union wird die Verantwortung von Unternehmen für ihre globalen Lieferketten weiter verschärft.
Tabelle
CSDDD LkSG
Anwendungsbereich Berücksichtigt Unternehmensgröße und Umsatz Zielt nur auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden ab
Umweltaspekte Legt einen stärkeren Fokus auf Umweltaspekte wie den Klimawandel und Ressourcennutzung Legt hier weniger Fokus drauf
Lieferkette Verlangt eine umfassendere Betrachtung der gesamten Lieferkette – sowohl vorgelagert (upstream) als auch nachgelagert (z.B. Transport und Lagerung) Fokussiert sich primär auf direkte Zulieferer
Zivilrechtliche Haftung Führt eine zivilrechtliche Haftung ein, wenn Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten verletzen Keine zivilrechtliche Haftung
Abhilfe & Wiedergutmachung Betont stärker die Pflicht zur Wiedergutmachung bei negativen Auswirkungen auf Menschenrechte oder Umwelt, einschließlich finanzieller Entschädigungen für Betroffene Kein Fokus auf Wiedergutmachung bei negativen Auswirkungen

Mit welchen Sanktionen
wird die CSDDD  durchgesetzt?

Werden die Vorgaben der CSDDD nicht eingehalten, greift die EU zu strengen Strafen:

Strafen bei CSDDD-Nichteinhaltung

Icon Kreis Ausrufezeichen dunke blau
Strafzahlungen: Bis zu 5 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens (im Vergleich dazu sind es beim LkSG maximal 2 %). 
Icon Kreis Ausrufezeichen dunke blau
Zivilrechtliche Haftung: Schadensersatzansprüche von Betroffenen gegen Unternehmen können geltend gemacht werden. 
Icon Kreis Ausrufezeichen dunke blau
Wiedergutmachung: Die CSDDD fordert ausdrücklich finanzielle Entschädigungen für Betroffene bei nachgewiesenen Schäden.

Was Unternehmen
jetzt tun sollten

Um Ihr Unternehmen jetzt auf CSDD vorzubereiten, sind jetzt wichtige Schritte gefordert:
icon number 1  circle

Betroffenheit prüfen

icon number 2 circle
Verantwortlichkeiten klären
Icon number 3 circle

Gap-Analyse durchführen

Icon number 3 circle

Fahrplan entwickeln

Die Kernanforderungen
der CSDDD

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) legt klare Erwartungen an Unternehmen fest. Diese müssen ihre Geschäftspraktiken an Nachhaltigkeitsstandards ausrichten. Die Richtlinie verlangt von Firmen, mögliche Risiken zu identifizieren und abzumildern.

Ein wesentlicher Bestandteil der CSDDD sind detaillierte Risikoanalysen. Unternehmen müssen proaktiv Risiken in Bezug auf Umwelt und Menschen identifizieren. Dazu gehört die umfassende Bewertung von Geschäftsaktivitäten und deren potenzielle Folgen.
Die CSDDD beinhaltet außerdem Berichterstattungs- und Transparenzanforderungen. Unternehmen sind verpflichtet, regelmäßig über ihre Nachhaltigkeitspraktiken zu berichten. Dieser Aspekt fördert die offene Kommunikation mit Stakeholdern und der Öffentlichkeit.

Folgende Maßnahmen sind für die Einhaltung unerlässlich:

  • Durchführung von regelmäßigen Umwelt- und Sozialaudits
  • Einrichtung von Beschwerdemechanismen für betroffene Parteien
  • Entwicklung von Korrekturplänen bei identifizierten Verstößen

Schulungen und Einbindung der Mitarbeitenden sind weitere Pfeiler der CSDDD. Unternehmen sollen sicherstellen, dass alle Mitarbeitenden über Nachhaltigkeitsprinzipien informiert sind. So kann eine nachhaltige Unternehmenskultur entstehen, die zur Verbesserung beiträgt.

Unser erfahrenes Team
unterstützt Sie bei der Umsetzung der CSDDD-Richtlinie

Green Business Background Theme

  • Green Business
  • Corporate Sustainability
  • Green Energy
  • Green Mobility Automotive
  • Green Mobility Railmotive
  • Sustainable Buildings
Profilbild - Paul Endres
Paul Endres
Head of Channel Green Business
Zentrale Ansprechperson für Green Business
Profilbild - Benjamin Seibel
Benjamin Seibel
Senior Abteilungsleiter, Dipl.-Soziologe
Ansprechpartner für Corporate Sustainability
Profilbild - Lars Janßen
Lars Janßen
Managing Expert
Ansprechpartner für Green Energy
Profilbild - Dominik Strohhäcker
Dominik Strohhäcker
Senior Abteilungsleiter
Ansprechpartner für Green Mobility Automotive
Profilbild - Ingo Sauer
Ingo Sauer
Senior Abteilungsleiter
Ansprechpartner für Green Mobility Railmotive
Profilbild - Nicolas Nannen
Nicolas Nannen
Team Leader Sustainability & Green Business
Ansprechpartner für Sustainable Buildings

Kontaktieren Sie uns jetzt

Hays Logo und Green Business Logo

CSDDD FAQ -
Häufige Fragen rund um die Directive

CSDDD steht für Corporate sustainability due diligence Directive und ist eine EU-weite Richtlinie, die die Sicherung von Menschenrechten und Umwelt wahren soll. Sie richtet sich an große Unternehmen und beinhaltet gewisse Sorgfaltspflichten, denen diese Unternehmen entlang ihrer Wertschöpfungskette nachkommen müssen. 

CSDDD steht für Corporate sustainability due diligence Directive und ist eine EU-weite Richtlinie, die die Sicherung von Menschenrechten und Umwelt wahren soll. Sie richtet sich an große Unternehmen und beinhaltet gewisse Sorgfaltspflichten, denen diese Unternehmen entlang ihrer Wertschöpfungskette nachkommen müssen. 


Die CSDDD ist seit 25. Juli 2024 in Kraft und muss von den Mitgliedsstaaten der EU bis Juli 2026 in nationales Recht umgewandelt werden. 

Die CSDDD ist seit 25. Juli 2024 in Kraft und muss von den Mitgliedsstaaten der EU bis Juli 2026 in nationales Recht umgewandelt werden. 


Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) konzentriert sich auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung und verlangt von Unternehmen, ihre sozialen und ökologischen Auswirkungen transparent offenzulegen. Die CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) hingegen legt den Schwerpunkt auf die Sorgfaltspflicht und verpflichtet Unternehmen, negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten auf Menschenrechte und Umwelt zu identifizieren und zu adressieren. 

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) konzentriert sich auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung und verlangt von Unternehmen, ihre sozialen und ökologischen Auswirkungen transparent offenzulegen. Die CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) hingegen legt den Schwerpunkt auf die Sorgfaltspflicht und verpflichtet Unternehmen, negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten auf Menschenrechte und Umwelt zu identifizieren und zu adressieren. 


Die CSDDD gilt für große Unternehmen innerhalb der EU mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von über 450 Millionen Euro. Außerdem gilt sie auch für Unternehmen aus Drittstaaten, die in der EU tätig sind, mit einem Nettoumsatz von über 450 Millionen Euro in der EU. 

 

Die CSDDD gilt für große Unternehmen innerhalb der EU mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von über 450 Millionen Euro. Außerdem gilt sie auch für Unternehmen aus Drittstaaten, die in der EU tätig sind, mit einem Nettoumsatz von über 450 Millionen Euro in der EU. 

 


Quelle